Alle Spenden und Einlagen zum Stiftungskapital können im Jahr der Einzahlung steuermindernd geltend gemacht werden. Die Stiftung100 ist beim Finanzamt Emmendingen als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und beim Regierungspräsidium Freiburg unter AZ.: 14-2214.8 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts eingetragen.
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