Die Stiftung100 arbeitet seit vielen Jahren mit der Nichtregierungsorganisation Chhimeki in Kathmandu/Nepal zusammen. Nachstehendes Projekt wurde über die Stiftung Entwicklungszusammenarbeit BA-Wü (SEZ) mit Landesmittel für ein weiteres Projekt bereitgestellt.
„Lebensverbesserung für extrem arme Mütter/Familien durch kostenfreie Unterbringung von Kleinkindern in einer Krabbelstube bis zum 3. Lebensjahr und Schulung der Mütter, um sie für einkommensschaffende Tätigkeiten zu qualifizieren“
Projektbeschreibung:
Wer mit offenen Augen durch Kathmandu geht sieht sofort, dass es städtische Armut gibt. Familien in großer Armut in der überbevölkerten Metropole leben oft nur von Tagelöhnereinkommen, mit denen die Grundbedürfnisse wie ausreichende Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Bildung für die Kinder nicht gesichert sind. Sie leben oftmals unter menschenunwürdigen Bedingungen. Es sind nur wenige Anstrengungen des Staates zu beobachten, die Not der Armen in der Stadt zu lindern. So bleibt die Hilfe NGO wie Chhimeki Sanstha Nepal überlassen. Chhimeki arbeitet seit 2004 in den Armenvierteln von Kathamndu und hat unter anderem mehrere Krabbelstuben aufgebaut. Im Rahmen des beantragten Projekts planen die Frauen von Chhimeki, 26 Kleinkinder aus sehr armen Familien in einer Krabbelstube aufzunehmen und den Mütter ein besonderes Qualifizierungsprogramm anzubieten, das ihnen ermöglicht, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. So werden zum einen Gesundheit, Wachstum und kognitive Entwicklung der Kinder in den für die kindliche Entwicklung extrem wichtigen frühen Jahren gefördert und gleichzeitig bis zu 26 Mütter/Väter unterstützt, um Fähigkeiten zu erwerben, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Sechs Mütter/Familien sollen mit einem Startkapital (250 €/Familie) die Möglichkeit erhalten, ein kleines Geschäft zu eröffnen. Chhimeki begleitet das Projekt, indem die Frauen Investitionspläne erarbeiten und prüfen, Materialien beschaffen und die Mütter/Väter durch das Trainingsprogramm schulen.
Die Stiftung100 arbeitet seit vielen Jahren mit Mati einer Nichtregierungsorganisation (NGO) in Bangladesch zusammen. Nach 2016 wurden über die Stiftung Entwicklungszusammenarbeit BA-Wü (SEZ) Landesmittel für ein weiteres Projekt bereitgestellt. Das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen, das Ziel „Existenzsicherung extrem armer Familien durch Aufbau kleiner Geschäfte“ wurde für 48 Frauen und zwei Männern mit ihren Familien Wirklichkeit.
Der Abschlussbericht liegt jetzt vor. Er bestätigt die erfolgreiche Unterstützung des Projektes Mati in Bangladesch durch die Stiftung 100.
Mati orientiert sich insbesondere um die Stärkung und Förderung von Frauen. So wie auch jetzt mit dem Projekt, mit dem 48 Frauen und zwei Männer finanzielle Hilfe zum Aufbau von kleinen Geschäften erhielten: 15 Frauen konnten sich ein Stoffgeschäft einrichten und 24 Frauen eine Schneiderei mit einer Nähmaschine. Die restlichen Frauen und Männer schufen sich ein Einkommen durch einen kleinen Tante-Emma-Laden, durch den Verkauf von Feuerholz oder Tee. Dabei half Mati nicht nur durch einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 100 bis 350 Euro je Familie, sondern auch mit Beratung und der Vermittlung von Know-how vor Ort.
Insgesamt konnten so 276 Personen, zumeist Familienangehörige, von dem Aufbau der kleinen Geschäfte profitieren. Die Steigerung des Familieneinkommens bei den sehr armen Familien wurde von ihnen vor allem dazu genutzt, die Ernährungssituation zu verbessern: Statt zwei Mahlzeiten am Tag konnten die Frauen jetzt drei Mahlzeiten zubereiten. Darüber hinaus konnten alle Kinder in den Familien ihre Schulausbildung fortführen – auch das keine Selbstverständlichkeit im Norden Bangladeschs.
Alles in allem ein sehr erfolgreiches Projekt in den Augen von Stefan Naundorf: „Zusammenfassend können wir sagen, dass in allen Familien eine signifikante Einkommenssteigerung durch die Frauen stattgefunden hat. Diese hat zu einer größeren Ernährungssicherheit in den Familien geführt. Die Schulbildung der Kinder konnte auf ein solideres Fundament gestellt werden. Alle Familien hatten Zugang zu medizinischer Versorgung und werden sich durch das gesteigerte Einkommen in Zukunft zumindest bei gängigen Erkrankungen Medikamente leisten können.“
Auf Wunsch senden wir Ihnen den Abschlussbericht, der der SEZ vorgelegt wurde, vollständig zu. Anfragen an stefan.naundorf(at)stiftung100.de
Das Mati-Projekt in Bangladesch, das die Stiftung seit über fünf Jahren unterstützt, bekommt vom Land Baden-Württemberg einen Zuschuss in Höhe von 15.550 Euro. Das Geld ist für die geplante neue Einrichtung „Tagesstätte für Kinder mit Behinderung mit Ausbildungsplätzen für Mütter“ gedacht und wurde von der Landesstiftung „Stiftung Entwicklungszusammenarbeit Baden-Württemberg“ bewilligt.
Es ist ein schöner Erfolg für das Mati-Projekt und für die Stiftung100 und eine landesweite Anerkennung der Arbeit der beiden kooperierenden Organisationen. Ganz besonders ist die Landesförderung aber eine wirksame Hilfe für Familien, die durch die Behinderung eines Kindes in besonderer Weise wirtschaftlich und damit existenziell bedroht sind und deshalb unter besonders großer Belastungen stehen.
Ziel ist es, durch einen Erweiterungsbau an der bestehenden Schule von Mati eine Tagesbetreuungsstätte für 25 Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen einzurichten. Den Müttern wird zudem eine Nähausbildung angeboten, die ihnen später hilft, über ein eigenes Einkommen zu verfügen, das die Existenz der Familie sichern hilft und die Stellung der benachteiligten Frauen im Familienverband stärkt.
Die Förderung beinhaltet auch eine Verpflichtung zur angemessenen Eigenbeteiligung. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 20.000 Euro. Die Stiftung100 wird 3000 Euro einbringen und Mati den Rest von 1450 Euro.
Stefan Naundorf und Wolfgang Schutzbach, vom Vorstand der Stiftung, werden auf eigene Kosten das Mati-Projekt auf Einladung von Andrea Rahaman, der Projektleiterin, im Frühjahr 2015 besuchen. Wer dieses Projekt quasi als Projektpate unterstützen möchte, den bitten wir, sich am Eigenanteil der Stiftung durch eine Spende zu beteiligen. Die Spende wird ohne Abzug dem Behindertenprojekt zufließen und kann steuerlich geltend gemacht werden.