Die Gemeinschaftsstiftungsidee

 
Engagierten Menschen, denen Spenden zu „kurzlebig“ angelegt sind, bietet die Stiftung100 die Möglichkeit, mit einem überschaubaren Spendeneinsatz (1.000,00 € bzw. 250,- jährlich vier Jahre lang) zeitlich unbegrenzt für die gute Sache zu wirken und als Stifterin oder Stifter dauerhaft ein Zeichen der Hilfe zu setzen. Denn das Stiftungskapital „verbraucht“ sich nicht und erwirtschaftet damit theoretisch zeitlich unbegrenzt Kapitalerträge, die für die Erreichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden.

Stifterinnen und Stifter erhalten einen Sitz im Stiftungskuratorium und damit umfassende demokratische Mitwirkungsrechte, die in der Stiftungssatzung geregelt sind. Aufgrund der Mitgliedschaft im Stiftungskuratorium besteht für den Stifter uneingeschränkte Transparenz aller Stiftungsaktivitäten.

Alle eingezahlten Beträge können im Jahr der Einzahlung steuermindernd gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden,
da die Stiftung 100 als gemeinnützig anerkannt ist.